Im Steuerrecht sind nahe Angehörige nicht nur Verwandte, sondern auch wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, die aufeinander Einfluss nehmen können. So hat der BFH jüngst entschieden, dass Darlehensverträge unter nahen Angehörigen strengeren Formalismen unterliegen müssen. Diese Formalismen richten sich dabei nach den Kreditverträgen, wie auch die Bank sie als Grundlage hat. Eine steuerrechtliche Prüfung von Darlehensverträgen ist daher zu empfehlen. Sofern das Darlehen steuerlich nämlich nicht anerkannt wird, kann es zu einer Ertragsbuchung beim dem Darlehensnehmer kommen (das Darlehen wird als Ertragsbuchung aufgelöst) und daraus eine Steuerbelastung ermittelt werden. (BFH 22.Oktober 2013, BStBL 2014 II-April 2014)