Das Finanzamt sah in der Durchführung einer Feier einen lohnsteuerlichen Bereicherungstatbestand, ein anschließendes Gerichtsverfahren reduzierte jedoch die Bemessungsgrundlagen.
Vorsicht: Bei der Gestaltung sind viele Themen zu beachten!
Das Finanzamt sah in der Durchführung einer Feier einen lohnsteuerlichen Bereicherungstatbestand, ein anschließendes Gerichtsverfahren reduzierte jedoch die Bemessungsgrundlagen.
Vorsicht: Bei der Gestaltung sind viele Themen zu beachten!