– Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2011
– Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen beim so genannten „umgekehrten Zwei-Konten-Modell“
– Verzögerungsgeld kann auch im Rahmen einer Außenprüfung festgesetzt werden
– Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuer sind keine Anschaffungskosten
– Auch auf Umlaufvermögen entfallende Schuldzinsen sind nach Überentnahmen nur beschränkt abziehbar
– Liebhaberei wegen langjähriger Verluste
– Falsche Kilometer-Angaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können als Steuerhinterziehung gewertet werden
– Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn
– Pflicht zur Stellenausschreibung auch bei Stellen, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen
– Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen
– Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag
– Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines ungeteilten Grundstücks mit fünf Mehrfamilienhäusern
– Unpünktliche Mietzahlungen rechtfertigen fristlose Kündigung
– Aufwendungen für den Umbau von Stall und Scheune in eine Garage und eine Wohnung sind Herstellungskosten
– Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
– Für in den USA wohnende beschränkt Steuerpflichtige gilt Mindeststeuersatz von 25 %
– Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar
– Keine Gebühr für das Führen eines Darlehenskontos