Der Antrag auf verbindliche Auskunft, zur Klärung und Einordnung von steuerlichen Sachverhalten wurde vom Finanzamt abgelehnt, da nicht hinreichend begründet wurde und nicht alle Verträge vorgelegt wurden. Der Antrag sollte daher immer von professionellen Berater begleitet werden, da der Schaden im Nachhinein nicht mehr rechtlich aufgreifbar sein kann.