Unilaterale Regelungen und das Völkerrecht sollen bei Fragen der Besteuerungs Hoheit durch das DBA geregelt werden. Es kommt jedoch immer wieder eine Doppelbesteuerung, trotz DBA (Doppelbesteuerungsabkommen), vor. Der BFH hatte in bisher vielen Urteilen diese Doppelbesteuerung im Deutschen Steuerrecht gebilligt. Mit dem Aufruf des BVerfG, zu der Vorschrift in §50d EtSG, beschreitet die Rechtsprechung nun einen Weg in RIchtung der Einhaltung der DBA und Vermeidung der bisher praktizierten Doppelbesterung von EInkünften sog. „Treaty Override“.