Der BFH urteilte, dass erst nach Eintragung im Grundbuch die Übertragung des Familienwohnheims u.U.steuerfrei erfolgen kann.
Eine Auflassungsvormerkung genügt nicht.
Der BFH urteilte, dass erst nach Eintragung im Grundbuch die Übertragung des Familienwohnheims u.U.steuerfrei erfolgen kann.
Eine Auflassungsvormerkung genügt nicht.