Bei der Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz ist diejeinige Strecke zu Grunde zu legen, die sich als kürzeste Strecke ermitteln läßt. Umwege zur Arbeit, auch zur Einsparung von Mautgebühren, bleiben dabei unberücksichtigt. Das gilt auch dann wenn das Fahrzeug, aufgrund seiner Bauart (z.B. nicht Autobahn taugliches Mofa), nur durch einen Umweg den Arbeitsort erreichen lässt.