Leider nein, entschied das FG Niedersachsen, da ausschlaggebend nur der Veräußerungswert ist, auch wenn dieser durch einen zufälligen Umstand höher ausfällt.
Vorsicht bei der Gestaltung!
Leider nein, entschied das FG Niedersachsen, da ausschlaggebend nur der Veräußerungswert ist, auch wenn dieser durch einen zufälligen Umstand höher ausfällt.
Vorsicht bei der Gestaltung!