Der Geschäftsführer übernimmt die Verantwortung zur Tilgung der Abgabenschulden der GmbH. Stellt dieser fest, dass Abgaben in unberechtigter Höhe bestehen, muss diese im Rechtsbehelfsverfahren tätig werden.
Der Geschäftsführer übernimmt die Verantwortung zur Tilgung der Abgabenschulden der GmbH. Stellt dieser fest, dass Abgaben in unberechtigter Höhe bestehen, muss diese im Rechtsbehelfsverfahren tätig werden.