Achten Sie darauf, mit wem Sie Geschäfte machen!
Kann man nachweisen, dass Sie Kenntnis vom fehlenden Umsatzsteuerabzug hatten, haftet auch der Leistungsempfänger.
Achten Sie darauf, mit wem Sie Geschäfte machen!
Kann man nachweisen, dass Sie Kenntnis vom fehlenden Umsatzsteuerabzug hatten, haftet auch der Leistungsempfänger.