Kann die GmbH ihre Zahlungen nicht mehr pünktlich (innerhalb von 3 Wochen) leisten, muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen. Der BGH hat nunmehr festgestellt, dass zur Abwendung der Insolvenz auch die langfristigen Schulden berücksichtigt werden müssen umd die Zahlungsfähigkeit zu prüfen.