wir Sie aus den Medien bereits erfahren haben, gibt es ab dem 01. Januar 2016 eine neuen Registrierungspflicht für Ihre Kinder. Ab 01 Januar 2016 stellt die vergebene steuerliche Identifikationsnummer eine gesetzlich vorgeschriebene Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt des Kindergeld dar. Diese persönlichen Identifikationsnummer müssen Eltern bei der Familienkasse für sich und ihre Kinder angeben. Das gilt unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes

Der Gesetzgeber möchte die Kindergeldberechtigten eindeutig identifizieren und Doppelzahlungen vermeiden. Auf Neuanträgen gibt es daher jetzt ein spezielles Feld für die Steueridentifikationsnummer. Familien, die bereits Kindergeld erhalten, müssen daran denken, diese Information nachzureichen. Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich zwar das Ganze zeitnah zu erledigen, jedoch können Eltern die Steuer-IdNr im Laufe des Jahres 2016 nachreichen. und das Kindergeld wird weiterhin an die Eltern bezahlt.

Ab 2016 wird der Antrag auf Kindergeld für Neugeborene ohne Angabe der Steuer-IdNr nicht bearbeitet.

Wo findet man seine Steuer-IdNr?

Seit 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern jeder Personen die Steuer-IdNr schriftlich  mitgeteilt, die mit der Hauptwohnung oder der alleinigen Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer gilt auch nach einem Umzug, einer Heirat und sogar über den Tod hinaus. In der Regel finden Steuerpflichtige die Nummer auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder in ihrem Einkommensteuerbescheid.

Die Neugeborenen erhalten die Steuer-Identifikationsnummer automatisch vom Finanzamt/Bundeszentralamt für Steuern. Wer sie vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann die Steuer-IdNr beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich anfordern. Die Anfrage kann auch per Post oder Mail gestellt werden. Auf die Antwort müssen Eltern aber unter Umständen einige Wochen warten.