Der BFH entschied jüngst, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer keine teuren Autos erwerben würde und setzte den Gewinn und den Umsatz in das Verhältnis zum beantragten Steuervorteil.
Der BFH entschied jüngst, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer keine teuren Autos erwerben würde und setzte den Gewinn und den Umsatz in das Verhältnis zum beantragten Steuervorteil.