Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat jetzt Klarheit geschaffen.
Aus der gesetzlichen Formulierung „vollständige Anschrift“ geht nicht hervor, dass damit zwingend der Ort der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmers gemeint ist.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat jetzt Klarheit geschaffen.
Aus der gesetzlichen Formulierung „vollständige Anschrift“ geht nicht hervor, dass damit zwingend der Ort der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmers gemeint ist.