Unter Streubesitzdividenen wird der Anteil an einer Kapitalgesellschaft verstanden, der unter 10% liegt und auf diese Anteile eine Gewinnausschüttung (Dividende) folgt. Sind diese Anteile im Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen, so sind die Dividenden seit dem 01. Januar 2013 nicht mehr steuervergünstigt zu behandeln. Insbesondere kann es dazu führen, dass diese nicht mehr mit Gewerbesteuer- oder Körperschaftsteuer priveligiert behandelt werden und zu Steuerbelastungen von 30% und mehr führen.