Das Finanzgericht Hamburg erkannte die Werbungskosten einer doppelten Haushaltsführung nicht an, da ein täglicher Anfahrtsweg von etwa 1 Stunde (ca. 100KM) als zumutbar gilt und ein zweiter Haushalt (Anmietung einer Wohnung) daher nicht dem objektiven Nettoprinzip zugerechnet wird. Das Urteil ist rechtskräftig und wird wohl Einfluss auf die Besteuerung nehmen. AZ.: 2 K 113/14)