In einem jüngst entschieden Fall hat der BFH beschlossen, dass eine Fehlbuchung, die durch die Buchungserfassung des Steuerplichtigen veranlasst wird, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führte. Im Ergebnis wurde eine Steuerbelastung angestoßen, die durch eine korrekte Erfassung des Geschäftsvorfalls vermieden hätte können. Es empfiehlt sich daher den Steuerberater die Buchungen prüfen zu lassen um Schaden zu vermeiden (BFH, Beschluss v 18. März 2014- V B 33/13, NV; veröffentlicht am 30. April 2014)