Die Kosten von 110 € je Betriebsveranstaltung (2x pro Jahr) und teilnehmendem Arbeitnehmer sollten nicht überschritten werden. Es handelt sich hierbei um einen Freibetrag. Wird die Wertgrenze überschritten, muss folglich nur der übersteigende Teil versteuert werden.
Der Arbeitgeber kann übersteigenden Arbeitslohn aber auch pauschal mit 25 % versteuern.
Natürlich gibt es auch hier wieder viele Ausnahmen und zu berücksichtigende Inhalte. Sprechen Sie uns gern an, wir sind für Sie da!