
Internationales Steuerrecht
Grenzen überschreiten – sicher steuern.
Internationales Steuerrecht betrifft heute fast jedes Unternehmen, das grenzüberschreitend agiert. Ob Waren- oder Dienstleistungsverkehr, digitale Geschäftsmodelle oder Holdingstrukturen – ohne fundiertes Know-how im internationalen Steuerrecht drohen teure Fehler.
Unsere Kanzlei steht für pragmatische, lösungsorientierte Beratung im internationalen Kontext. Als Fachberater für Internationales Steuerrecht analysieren wir Ihre Unternehmensstruktur, optimieren internationale Steuerflüsse und begleiten Sie bei Betriebsprüfungen sowie der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten entwickeln wir rechtskonforme, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Was wir besser machen als andere:
Wir liefern keine Standard-Memos, sondern verständliche, umsetzbare Konzepte. Kein Fachchinesisch, keine Bürokratie-Floskeln. Als zertifizierter Fachberater für Internationales Steuerrecht beraten wir mit Weitblick, reagieren schnell und kennen die Schnittstellen zwischen Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung aus der Praxis. Unsere Expertise wird von namhaften Unternehmen genutzt.
Leistungsschwerpunkte:
- Anwendung und Gestaltung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Steuerliche Beratung bei Auslandsgesellschaften und Holdingstrukturen
- Rückführungsstrategien und Exit-Strukturen
- Steuerliche Registrierung in EU-/Drittstaaten
- Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel
- Betriebsstättenrisiko erkennen und vermeiden
- Begleitung bei internationalen Betriebsprüfungen
- Zusammenarbeit mit Anwälten für internationales Gesellschaftsrecht





